AGB für Frühjahrsinstandsetzung

Die AGB für andere Dienstleistungen und die Lieferung von Produkten schicken wir Ihnen auf Anfrage zu.

Grundlage für das Angebot, die Übernahme der Arbeiten, die Ausführung, die Abrechnung, die Zahlung und die Gewährleistung ist die Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB). Andere Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.

Die auszuführenden Arbeiten sind nach Art und Umfang im Leistungsverzeichnis beschrieben. Folgende Leistungen sind im vorliegenden Angebot nicht enthalten, werden aber selbstverständlich gegen Stundennachweis von uns ausgeführt.

  • Entfernung der Linienabdeckung (Steine und Bretter, Sand kann liegen bleiben) spätestens zum gewünschten Fertigstellungstermin.
  • Beseitigung von größeren Laubmassen, Tannennadeln, Ästen sowie von größeren Verunreinigungen durch Moos- und Grasbewuchs.
  • Containergestellung bei Arbeitsbeginn bzw. Bereitstellung eines Lagerplatzes in Platznähe für den alten Tennissand.
  • Wasseranschluss bei Arbeitsbeginn.
  • Beseitigung von Löchern durch Wild, Vandalismus o.ä., von aufgeschlämmten Schlammmassen oder von Schäden durch andere nicht tennisplatzspezifische Gegebenheiten.

Sollte der Moos- und Laubbefall auf den Tennisplätzen über das normale Maß hinausgehen, muss diese Leistung gesondert berechnet werden. Das Materialgewicht kann von Ihrer Bestellung aufgrund der Beladetechnik geringfügig abweichen. Die nicht verarbeitete verbleibende Restmenge Ziegelmehl, die für die Jahrespflege geliefert wird, wird vom Auftragnehmer weder in dafür vorgesehene Behälter eingelagert, noch abtransportiert.

Materialplätze müssen in unmittelbarer Nähe der Einbaustelle vorhanden sein. Der Tennissand wird einige Tage vor Beginn der Arbeiten angeliefert und ist vom Auftraggeber abzudecken (auch von unten) und so gegen Feuchtigkeit zu schützen. Der Auftraggeber hat für eine befestigte Zufahrt, die auch von LKW mit Anhänger befahren werden kann, zu sorgen.

Beanstandungen sind sofort, spätestens aber drei Tage nach Fertigstellung der Plätze schriftlich bekannt zu geben. Die Arbeiten gelten als abgenommen, sobald die Plätze bespielt sind.

Von Ihnen gewünschte Fertigstellungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind wegen der ungünstigen Witterungslage in den Monaten März/April alle genannten Termine unverbindlich.

Zahlung: nach Fertigstellung netto Kasse; spätestens innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, bankübliche Zinsen zu berechnen.

 
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